16.05.2013, 08:08
TheDarkAvanger schrieb:Mahlzeit,
Ich würde mir an deiner Stelle einen Anhänger oder Transporter besorgen.
Wenn die Rennleitung dich erwischt auf dem Weg dahin hast du sonst jede Menge Ãrger.
Der TÜV Nord sagt dazu:
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Mehr als zwei Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Gruß
Dark
Dark, Deine Auflistung der Strafen gilt nur für den Fall, dass Du im öffentlichen Strassenverkehr parkst/fährst und dabei erwischt wirst.
Der TÜV schlägt ab zwei Monaten für jedes weitere Monat einen bestimmten Betrag auf die Prüfgebühr drauf. Strafe gibts da keine.
Vier Finger zum Gruß erhoben
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)