03.06.2013, 23:35
hm... das fällt dir ehrlich gesagt "früh" auf. Dass der Reifen nix taugt muss ich bestätigen. Glaube der war auf meiner Zette als ich sie gekauft habe^^
Kauf den BT 45 für vorn. Rutschen kann der aber auch, habs extra für dich ausprobiert
@Tilli:
das meinst du jetzt aber nich ernst oder?
nix für ungut
Kauf den BT 45 für vorn. Rutschen kann der aber auch, habs extra für dich ausprobiert

@Tilli:
Tilli schrieb:Das sollte kein Problem sein.
"Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache"
Außerdem sollte er das als Händler besser wissen. Zur Not würd ich mal "Anwalt" anklingen lassen.
Gruß, Tilli

nix für ungut

Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch