11.07.2013, 16:37
Hi Matt !
Das ist ärgerlich!
Du solltest Dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen - die Versicherung wird Dir sonst höchstwahrscheinlich nicht alles ersetzen, auf das Du nun einen Anspruch hast. Da wären:
- Zeitwert der GPZ
- Neupreis (!) von eventuell beschädigter Motorradbekleidung / Helm
(Falls keine Quittung mehr vorhanden, gilt der Wiederbeschaffungspreis von etwas ähnlichem)
- Nutzungsausfall über 10 - 14 Tage
> Bei gedrosselter GPZ pro Tag 31 Euro
> Bei offener GPZ pro Tag 46 Euro
- Unkostenpauschale i.H.v. 25 Euro
Die Kosten Deines Rechtsanwalts werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen! Es lohnt sich, nicht zum erstbesten Anwalt zu gehen, sondern den Versuch zu unternehmen, einen besonders engagierten zu finden. Denn aufgrund der üblichen Abwehrhaltung von Versicherungen kann sich die Regulierung auch bei klarer Schuldfrage sehr lange hinziehen (6 Monate sind keine Seltenheit). Der Anwalt bekommt aber unabhängig von seinem Aufwand nur eine pauschale Vergütung von etwa 250 - 300 Euro.
Was den Zeitwert der Maschine angeht: meine GPZ (Baujahr 2002, jeweils mit ca. 60.000 und 70.000 km auf dem Tacho) wurde in den letzten 2 Jahren zweimal begutachtet. Beim ersten Gutachten betrug der Wert 1.500 Euro, abzüglich Restwert von 300 Euro. Beim zweiten Mal (Gutachter von der gegnerischen Versicherung!!) Zeitwert 1.200 Euro, Restwert 0 Euro - obwohl nur Kratzer und abgebrochener Kupplungshebel !
.
Du solltest also insgesamt ungefähr 1.500 Euro von der Versicherung kriegen, würde ich mal schätzen. Vielleicht kannst Du Deine ja davon wieder reparieren, oder eine andere Zette kaufen!
Gruß
Garfield
Das ist ärgerlich!

Du solltest Dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen - die Versicherung wird Dir sonst höchstwahrscheinlich nicht alles ersetzen, auf das Du nun einen Anspruch hast. Da wären:
- Zeitwert der GPZ
- Neupreis (!) von eventuell beschädigter Motorradbekleidung / Helm
(Falls keine Quittung mehr vorhanden, gilt der Wiederbeschaffungspreis von etwas ähnlichem)
- Nutzungsausfall über 10 - 14 Tage
> Bei gedrosselter GPZ pro Tag 31 Euro
> Bei offener GPZ pro Tag 46 Euro
- Unkostenpauschale i.H.v. 25 Euro
Die Kosten Deines Rechtsanwalts werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen! Es lohnt sich, nicht zum erstbesten Anwalt zu gehen, sondern den Versuch zu unternehmen, einen besonders engagierten zu finden. Denn aufgrund der üblichen Abwehrhaltung von Versicherungen kann sich die Regulierung auch bei klarer Schuldfrage sehr lange hinziehen (6 Monate sind keine Seltenheit). Der Anwalt bekommt aber unabhängig von seinem Aufwand nur eine pauschale Vergütung von etwa 250 - 300 Euro.
Was den Zeitwert der Maschine angeht: meine GPZ (Baujahr 2002, jeweils mit ca. 60.000 und 70.000 km auf dem Tacho) wurde in den letzten 2 Jahren zweimal begutachtet. Beim ersten Gutachten betrug der Wert 1.500 Euro, abzüglich Restwert von 300 Euro. Beim zweiten Mal (Gutachter von der gegnerischen Versicherung!!) Zeitwert 1.200 Euro, Restwert 0 Euro - obwohl nur Kratzer und abgebrochener Kupplungshebel !

Du solltest also insgesamt ungefähr 1.500 Euro von der Versicherung kriegen, würde ich mal schätzen. Vielleicht kannst Du Deine ja davon wieder reparieren, oder eine andere Zette kaufen!
Gruß
Garfield