15.01.2014, 06:31
(14.01.2014, 23:08)CrazyOlli schrieb: Alles was in der ABE steht was das Fahrzeug an geht muss mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen z.b. Baujahr, Hersteller, Modell, Typ, ccm usw.
Das Problem besteht darin, daß das "Baujahr" in den Papieren nirgendwo steht!
Was darin steht ist die Erstzulassung, und das ist nicht zwingend das gleiche.
Wenn eine 1995 produzierte "D" 1998 erstmals zugelassen wird, hast Du eine 1998er "D". Das sollte der TÜV-Prüfer aber eigentlich wissen.
Sinnvoller als die Unterscheidung nach Baujahr wäre die Unterscheidung nach Fahrgestellnummer in der ABE gewesen, auch wenn Dich das jetzt nicht weiterbringt.

