05.03.2014, 15:02
(04.03.2014, 22:41)rex schrieb:(04.03.2014, 21:54)einfachnurfranz schrieb: Und nu meine Frage: wenn im Fahrzeugschein der 120er steht, und nur der 120er! muss der 130er doch eingetragen werden, oder?Also meines Wissenstandes nach müssen Änderungen der Reifengröße (in dem Fall ist es hier die Breite) immer eingetragen werden.
Die Freigabe alleine reicht nicht aus, hilft aber selbstverständlich beim Eintragen.
Wer andere Infos (mit Quelle!!!) hat: Immer her damit.
Jupp... die Freigabe sagt ja nur, das der Reifenhersteller angibt, dass dieser Reifen gefahren werden darf, so er denn überhaupt zugelassen ist... Hat eigentlich immer was mit Geschwindigkeiten und Tragfähigkeiten zu tun.
Ist in den Fahrzeugpapieren der alten Generation also die Kombination 100/120 eingetragen, ist diese zu fahren. Oder halt eine Einzelabnahme für den 130er.
Wenn also auf dem A-Modell ein 130er hinten drauf ist, der nicht eingetragen ist, würde ich dem Prüfer, unabhängig von seiner Organisation, erst einmal Recht geben wollen...


