05.03.2014, 20:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2014, 20:57 von gpz-norden.)
(05.03.2014, 17:21)rex schrieb: @Norden: Der Meinung war ich bis heut früh auch, hab mich dann aber "weitergebildet" und höchst amtlich gefunden, daß eine Breitenänderung bis 10% gar nicht als "Änderung" gilt - und somit nicht eintragungspflichtig ist.cratchheadyellow:
Erläuterung siehe ein paar Beiträge weiter oben.
Grüße, rex
Ich glaube mein lieber König, dass es sich hierbei um produktionsbedingte Toleranzen handelt... ist auf einem Reifen 130 aufgeprägt.. darf er meiner Meinung nach nicht verwendet werden, wenn ein 120er eingetragen ist!
Die Richtlinie schrieb:3.1.4.2.1. bei Reifen für Kleinkrafträder, normalen Straßenreifen und M + S- Reifen für Krafträder:
+ 10 % bei einem Felgendurchmesser Kennzahl ≥ 13
+ 8 % bei einem Felgendurchmesser Kennzahl ≤12