06.03.2014, 22:26
*Palim-Palim*
Eine mir leider nur zu gut bekannte Möglichkeit, dass der TÜV sich querstellen könnte, wäre allerdings, dass die Drossel bei dir nicht eingetragen ist, sondern du auf wundersame Weise zwar "34 PS" im Fahzeugschein stehen hast, aber unten zudem "ohne Leistungsbegrenzung" steht. Dann kann man z.B. DEKRA ohne Papiere von der Drossel völlig vergessen und auch der TÜV wollte von mir eine Bescheinigung einer Werkstatt, dass die Drossel ausgebaut wurde und ne Unbedenklichkeitsbescheinigung für 60 PS.
ABER: Wenn bei dir nicht nur die gedrosselte Leistung, sondern auch die Drossel an sich eingetragen ist, sollte das egal sein.
Eine mir leider nur zu gut bekannte Möglichkeit, dass der TÜV sich querstellen könnte, wäre allerdings, dass die Drossel bei dir nicht eingetragen ist, sondern du auf wundersame Weise zwar "34 PS" im Fahzeugschein stehen hast, aber unten zudem "ohne Leistungsbegrenzung" steht. Dann kann man z.B. DEKRA ohne Papiere von der Drossel völlig vergessen und auch der TÜV wollte von mir eine Bescheinigung einer Werkstatt, dass die Drossel ausgebaut wurde und ne Unbedenklichkeitsbescheinigung für 60 PS.
ABER: Wenn bei dir nicht nur die gedrosselte Leistung, sondern auch die Drossel an sich eingetragen ist, sollte das egal sein.
