08.03.2014, 10:31
Nochmal zur Erklärung,
Die Reifenfreigaben beziehen sich laut KÜS nur auf das A Modell. Für die B habe ich aber noch keine gesonderte Reifenfreigabe gefunden.
Demnach dürfte ich nur die Reifengrösse fahren die im Fahrzeugschein drinsteht. und da steht nur der 120er Hinterradreifen drin.
Ich habe aber jetzt hinten den 130er drauf. Und das bemängelt der Prüfer.Vorne passt die Grösse zum Eintrag im Fahrzeugschein.
Ich habe jetzt Bridgestone und Kawasaki um Stellungnahme gebeten.
KÜS ist sich jedenfalls keiner Schuld bewusst und bestätigt die Ablehnung des Prüfers.
Ich werde mich jetzt auch mal beim TÜV schlau machen, wie die das sehen. Dollte ich da meine Plakette bekommen, werde ich mir die Prüfgebühr von der KÜS zurückholen, wenns sein muss mit einem Anwalt.
Die Reifenfreigaben beziehen sich laut KÜS nur auf das A Modell. Für die B habe ich aber noch keine gesonderte Reifenfreigabe gefunden.
Demnach dürfte ich nur die Reifengrösse fahren die im Fahrzeugschein drinsteht. und da steht nur der 120er Hinterradreifen drin.
Ich habe aber jetzt hinten den 130er drauf. Und das bemängelt der Prüfer.Vorne passt die Grösse zum Eintrag im Fahrzeugschein.
Ich habe jetzt Bridgestone und Kawasaki um Stellungnahme gebeten.
KÜS ist sich jedenfalls keiner Schuld bewusst und bestätigt die Ablehnung des Prüfers.
Ich werde mich jetzt auch mal beim TÜV schlau machen, wie die das sehen. Dollte ich da meine Plakette bekommen, werde ich mir die Prüfgebühr von der KÜS zurückholen, wenns sein muss mit einem Anwalt.