10.03.2014, 10:53
Moinsen,
so, alles zurück; der König hat Recht... lang lebe der König... Gegenüber meinem Prüfer habe ich unterschlagen, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Das habe ich heute nochmal in einem Telefonat korrigiert und dann ist die Umrüstung absolut in Ordnung. Die Bescheinung kann durch den Reifenhersteller oder auch durch den Motorradhersteller ausgestellt sein.
Also... mea culpa!!!! Und nochmals: Lang lebe der König!!!
so, alles zurück; der König hat Recht... lang lebe der König... Gegenüber meinem Prüfer habe ich unterschlagen, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Das habe ich heute nochmal in einem Telefonat korrigiert und dann ist die Umrüstung absolut in Ordnung. Die Bescheinung kann durch den Reifenhersteller oder auch durch den Motorradhersteller ausgestellt sein.
Also... mea culpa!!!! Und nochmals: Lang lebe der König!!!



