22.04.2014, 10:36
(06.04.2014, 10:37)Manta71 schrieb: Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass erst der
anschließende Sturz den Motorradfahrer verletzte.
Eine gefährliche
Körperverletzung könne nur infrage kommen, wenn bereits ein
Zusammenstoß von Pkw und Motorradfahrer zu den Verletzungen führen würde
und nicht erst der Sturz, so die Meinung der Richter.
Wenn ich so etwas lese, kann ich auch nur mit dem Kopf schütteln
. Nach dieser "Logik" könnte ich jemanden von einer Brücke werfen und dürfte dann auch nur wegen leichter Körperverletzung angezeigt werden, da nicht der Wurf selbst, sondern der Sturz an sich die schweren Verletzungen hervorgerufen hat... Armes Deutschland
