12.05.2014, 18:02
Also Drasak hatte meine Anfang des Jahres problemlos so durch den Tüv bekommen, soweit ich weiß auch ohne diese Abdeckung zu demontieren. Gestört zu haben scheint das demnach niemanden, was aber selbstverständlich nicht bedeuten muss, dass das auch tatsächlich alles korrekt so ist.
Im Internet kursiert ja ein weit gefächertes Meinungsspektrum von "Das geht juristisch als Gepäck durch" bis zu "Unbedingt beim Tüv eine Einzelabnahme machen". Schwierig da herauszufinden, was nun rechtens ist.
Stutzig macht mich nur, dass ich auch kein Materialgutachten oder so etwas für das Dingen habe. Ich befürchte, damit dürfte ich eigentlich unter keinen Umständen rumfahren. Irgendwie denke ich mir aber, dass es ja in keiner Weise an der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit meines Motorrads beteiligt ist und sollte das der Polizei mal nicht schmecken, wird sie halt abgezogen und im Tankrucksack verstaut.
Im Internet kursiert ja ein weit gefächertes Meinungsspektrum von "Das geht juristisch als Gepäck durch" bis zu "Unbedingt beim Tüv eine Einzelabnahme machen". Schwierig da herauszufinden, was nun rechtens ist.
Stutzig macht mich nur, dass ich auch kein Materialgutachten oder so etwas für das Dingen habe. Ich befürchte, damit dürfte ich eigentlich unter keinen Umständen rumfahren. Irgendwie denke ich mir aber, dass es ja in keiner Weise an der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit meines Motorrads beteiligt ist und sollte das der Polizei mal nicht schmecken, wird sie halt abgezogen und im Tankrucksack verstaut.
