01.03.2007, 21:18
wepps\;p=\"30293 schrieb:da gibt´s bestimmt wieder vorgeschriebene Maße die du einhalten musst (TÜV)du wirst dich wundern.
Wepps
mit dem kettenschutz kannst du machen was du willst.
solange der gut befestigt ist und keine scharfen kanten hat kannst du treiben was du willst.
auch deinen nahmen eingravieren.
du kannst übrigens auch ohne TÜV eine hinterradabdeckung anbauen.
es interessiert auch nicht von welchen bike die hinterradabdeckung ist.
du kannst auch eine selber entwerfen.
sie darf blos nirgens angehen und keine scharfen kanten haben.
die hinterradabdeckung gilt als verlängerter kettenschutz und mus nicht eingetragen werden.
also wenn du sowas willst such dir ein passendes teil und los.
MfG
Jürgen
