13.07.2014, 07:49
(13.07.2014, 01:33)ometa schrieb: Ich kann auch eine chinesische Porzellanvase der Ming-Dynastie auf mein parkendes Mopped abstellen. Wenn sie dann zerbricht, weil ein Autofahrer mein Mopped umfährt, ...
Der Helm ist in dem Fall kein Zubehör oder Teil des Motorrades, sondern des Fahrers. Vielleicht käme was bei rum, wenn der Helm am Helmhalteschloß befestigt war. Aber über den Spiegel, den Lenker oder Blinker gehängt, auf die Sitzbank, den Tank, oder neben das Motorrad gelegt, macht das keinen Sinn - das ist Pech.
Also ,ich würde mal sagen kommt immer darauf an was im PB stand .
Wenn der Helm ordnungsgemäß gesichert am parkenden Motorrad angebracht war(Helmschloss usw) muss der Verursacher auch diesen Schaden begleichen. Hing er locker flockig über den Spiegel dann nicht.
Aber wie gesagt wenn keine Polizei da war liegt die Beweislast beim Fahrzeugführer.
Deshalb kann da am besten ein ANwalt helfen...Gerade wenn ich meinen Rechtsschutz nutzen kann..
Nur dauert es dann ein wenig bis das geklärt ist und Geld kommt.
Gruß
Uwe
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