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Suche Bilder von Verkleidungsblinker (angebaut)
#10
@ Sabse :
Gerne, teile ja mein wissen auch gerne,
da ein Forum nur so etwas hilft Wink

Nochmal zu den Lenker Blinkern:

Alsoooo.... Solche Blinker am Lenker sind schon Ok, ABER NICHT IN
VERBINDUNG MIT 2 weiteren Blinkern vorne!!!!
Spiegelblinker wären wohl anscheinend eine
ordentliche Alternative, auch in Verbindung mit Verkleidungs Blinkern.
Oder Blinker am Lenker, und die Löcher komplett zu spachteln,bzw
verdecken. Wie gesagt, nur "Birne" raus machen hilft nicht,
da für alle verbauten Teile, auch die Funktion gegeben sein muss.
Alles nicht so einfach Wink

Gruß Rico

(21.08.2014, 17:59)tunnelratte schrieb: Servus,

entschuldigt die verspäteten Bilder:





Meine Blinker sind natürlich nicht TÜV gerecht montiert.
Wobei ich jetz auch nicht weiß welche der Vorschriften für meine GPZ Baujahr 1996 gilt. Schließlich wurde an den Vorschriften ja auch öfter mal rumgeschraubt.
Wenn einer meckern sollte was noch nicht geschehen ist geh ich halt zum nächsten. Und wenn dir einer nen Strick drehen will dann schafft der das auch mit oder ohne Blinkerabstände.

Gruß

Moin tunnelratte,
und danke dir auch für die Bilder!!!
Zwar ein ganz anderes aussehen,aber ich finde, es hat was von Orginal!
Gefällt mir!
und zu deiner Frage,bzw der Andeutung des Abstandes,mal das hier :

Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen,
bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum
Scheinwerfer (Kante-Kante)
• Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)
• Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute
festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die
Minute aufleuchten müssen.
• Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker
nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung
nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen
daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen.


Also würde ich sagen,das ist alles irgendwie nicht TÜV konform machbar Sad
Leider...

Gruß
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Suche Bilder von Verkleidungsblinker (angebaut) - von venuel79 - 17.08.2014, 18:00
RE: Suche Bilder von Verkleidungsblinker (angebaut) - von venuel79 - 19.08.2014, 18:59
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