23.08.2014, 10:15
(22.08.2014, 20:22)Zaphod schrieb: Zitat:
...und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen....
Zitat Ende
Mir stellt sich gerade die Frage ob die Rückleuchte auch ein Scheinwerfer ist?
Sagt mir bitte dass es nicht so ist, weil sonst hätte ich ein Problem.
....an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Denke das ist nur auf den Scheinwerfer vorne bezogen,hinten ist der Abstand zum Kenzeichen etc wichtig,aber wie hier schon jemand sagte:
würde ich es auch eintragen lassen,um im Fall eines Falles nicht als "Dummer" da zu stehen! BTW Sieht auch hinten sehr gut aus mit Verkleidungsblinkern!