07.03.2007, 02:23
Viele bauen sowas an´s Auto und bekommen keine Problem, da das lediglich eine "Einstiegsbeleuchtung" ist (bzw. für Showzwecke auf Treffen benutzt wird).
Im Straßenverkehr darf das nicht benutzbar sein.
Wer hat denn gesagt, daß es sogar Probleme mit der Rennleitung gibt, wenn die Teile garnicht angeschlossen sind?
Solange irgendwelche Anbauten an meinem Fahrzeug ungefährlich sind (Scharfkantig,...) die Sicht nicht behindern und andere nicht irritieren kann ich doch wohl machen was ich will, oder nicht?
Ich kann mir Aufkleber drauf pappen, Muster in die Karosse Hämmern, usw. das geht die Rennleitung garnichts an, sofern das Fahrzeug verkehrstauglich bleibt und ich keine anderen gefährde/behindere/irritiere.
Nicht zugelassene Beleuchtungen sind allgemein Verboten, aber wenn dich nicht angeschlossen sind, bzw lediglich als Einstiegsbeleuchtung dienen kann das der Rennleitung ja wohl egal sein.
Ich darf eine alarmanlage einbauen, welche die Blinker 5 Sekunden lang leuchten läßt, obwohl sowas im Straßenverkehr verboten ist. Das ist auch nur deswegen erlaubt, weil ich die Alarmanlage ja nicht während der Fahrt benutzen kann.
Am besten fragst du mal direkt bei der Polizei nach, die wissen es am besten.
Das ist auch immer igendwie eine Auslegungssache...
Wenn ich denen sage, daß ich damit der Held auf jedem Treffen bin werden die sicher sagen, daß das nicht erlaubt ist. Wenn ich jedoch plausiebel erkläre warum ich sowas anbauen will sieht das bestimmt anders aus:
Wenn ich im dunkeln irgendo anhalte will ich sehen ob mein Seitenständer genügend halt hat oder ob der Boden zu matschig ist, dafür brauche ich eine Beleuchtung ...natürlich nur wenn der Motor aus ist.
Gruß, Holle
Im Straßenverkehr darf das nicht benutzbar sein.
Wer hat denn gesagt, daß es sogar Probleme mit der Rennleitung gibt, wenn die Teile garnicht angeschlossen sind?
Solange irgendwelche Anbauten an meinem Fahrzeug ungefährlich sind (Scharfkantig,...) die Sicht nicht behindern und andere nicht irritieren kann ich doch wohl machen was ich will, oder nicht?
Ich kann mir Aufkleber drauf pappen, Muster in die Karosse Hämmern, usw. das geht die Rennleitung garnichts an, sofern das Fahrzeug verkehrstauglich bleibt und ich keine anderen gefährde/behindere/irritiere.
Nicht zugelassene Beleuchtungen sind allgemein Verboten, aber wenn dich nicht angeschlossen sind, bzw lediglich als Einstiegsbeleuchtung dienen kann das der Rennleitung ja wohl egal sein.
Ich darf eine alarmanlage einbauen, welche die Blinker 5 Sekunden lang leuchten läßt, obwohl sowas im Straßenverkehr verboten ist. Das ist auch nur deswegen erlaubt, weil ich die Alarmanlage ja nicht während der Fahrt benutzen kann.
Am besten fragst du mal direkt bei der Polizei nach, die wissen es am besten.
Das ist auch immer igendwie eine Auslegungssache...
Wenn ich denen sage, daß ich damit der Held auf jedem Treffen bin werden die sicher sagen, daß das nicht erlaubt ist. Wenn ich jedoch plausiebel erkläre warum ich sowas anbauen will sieht das bestimmt anders aus:
Wenn ich im dunkeln irgendo anhalte will ich sehen ob mein Seitenständer genügend halt hat oder ob der Boden zu matschig ist, dafür brauche ich eine Beleuchtung ...natürlich nur wenn der Motor aus ist.
Gruß, Holle
Gruß, Holle.