02.10.2014, 01:05
Wenn du am Arbeitsplatz mit dem Fuß umknickst, erkennt die Berufsgenossenschaft diesen Umstand gelegentlich nicht als "Unfall" an, weil keine äußere Kraft unversehens auf den Körper gewirkt hat... da hilft auch nicht die Argumentation, dass die gottverdammte Schwerkraft von außen gewirkt hat!
Und so, wie die Berufsgenossenschaft gelegentlich die Bodenhaftung verliert, wenn es um die Versehrtheit der arbeitenden Bevölkerung geht, orientiert sich die schreibende Zunft in diesem Forum auch gelegentlich an philosophischen Argumentationen - insbesondere zu vorgerückten Stunden.
Das dies nun genau in deinem Thread stattgefunden hat, daran sind die "Drecks-Nordkoreaner" schuld!
Wir geben uns Mühe, deinen Thread clean zu halten
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Transzendenz, Resilienz, Transparenz. Und "omm".

