19.05.2015, 21:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.05.2015, 21:49 von gpz-norden.)
(19.05.2015, 20:50)fiesta_dragon schrieb: Laut Tüv nicht ganz richtig.
Solange nicht nachgewiesen werden kann das an der Anlage manipuliert wurde können sie dir nicht viel.
Natürlich nur wenn du die komplette Sache gerichtlich durchziehst.
Wenn du nur anbaust und sonst nichts gemacht hast, steht der Anbieter in der Haftung.
Gute Rechtschutzversicherung vorausgesetzt....
Aber es nervt. eh schon leiser gemacht und dann immer noch ordentlich zu laut -.-
Sieht anscheinend jedes Gericht bzw jeder TÜV anders; aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die E- Nummer in dem EU Land vergeben wird, in dem das Bauteil geprüft wird... anschließend gilt es für alle EU Länder, wobei nationale Vorschriften Einfluss haben können... und im Anschluss ist der Halter / Fahrer für die Einhaltung der Normen zuständig... Ist aber Haarspalterei... Siehe auch §21a StVZO.
Mir wäre die Barracuda eh zu laut; stehe da nicht so drauf... Hatte bei meiner Zette auch 'ne andere Anlage... dezenter halt.