12.10.2015, 06:55
Das meint der ADAC:
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Nach der Neuregelung des § 2 Abs. 3a StVO darf ein Kraftfahrzeug auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen Reifen gefahren werden, welche die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das Laufflächenprofil und die Struktur von Winterreifen (M+S-Reifen) so konzipiert sein, dass diese Reifen auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Zwar ist richtig, dass diese Richtlinie unmittelbar nur für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist. Da die StVO aber nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Richtlinie verweist, gilt deren Beschaffenheitsanforderung auch für zwei- und dreirädrige Krafträder. Dies wurde Ende 2011 in einer schriftlichen Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung nochmals erklärt.
Im Übrigen hängt die Frage, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, nicht von der jeweiligen Reifenkennzeichnung (Schneeflockensymbol) ab. Erfüllen Reifen z.B. aufgrund ihres grobstolligen Profils die obigen Eigenschaften, ist eine ausdrückliche M-S-Kennzeichnung nicht erforderlich.
Im Ergebnis dürfte diese Verlautbarung dazu führen, dass nahezu jeder Enduro-Reifen als Winterreifen (M+S-Reifen) anzusehen ist und die Benutzung solcher Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen weder zu bußgeldrechtlichen noch versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen wird.
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Also lieber welche aufziehen.....
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Nach der Neuregelung des § 2 Abs. 3a StVO darf ein Kraftfahrzeug auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen Reifen gefahren werden, welche die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das Laufflächenprofil und die Struktur von Winterreifen (M+S-Reifen) so konzipiert sein, dass diese Reifen auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Zwar ist richtig, dass diese Richtlinie unmittelbar nur für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist. Da die StVO aber nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Richtlinie verweist, gilt deren Beschaffenheitsanforderung auch für zwei- und dreirädrige Krafträder. Dies wurde Ende 2011 in einer schriftlichen Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung nochmals erklärt.
Im Übrigen hängt die Frage, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, nicht von der jeweiligen Reifenkennzeichnung (Schneeflockensymbol) ab. Erfüllen Reifen z.B. aufgrund ihres grobstolligen Profils die obigen Eigenschaften, ist eine ausdrückliche M-S-Kennzeichnung nicht erforderlich.
Im Ergebnis dürfte diese Verlautbarung dazu führen, dass nahezu jeder Enduro-Reifen als Winterreifen (M+S-Reifen) anzusehen ist und die Benutzung solcher Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen weder zu bußgeldrechtlichen noch versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen wird.
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Also lieber welche aufziehen.....