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Haftungsrisiken bei Gruppenfahrten
#2
Verstehe ich das so richtig?... Der zweit will Ansprüche gegen den dritten geltend machen, weil dieser ihm hinten drauf gefahren ist?
Ich habe im Bekanntenkreis mal sowas gehabt und da musste die Versicherung des ersten bezahlen weil dieser die nachfolgenden Unfälle verursachte.
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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RE: Haftungsrisiken bei Gruppenfahrten - von Daniel - 19.11.2015, 12:53

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