26.03.2007, 07:03
Tja so ist es nun mal. Eingetragen ist eben eingetragen, und Betriebserlaubnis is eben nur wenn eingetragen.
Dieses hat manchmal einen Sinn und manchmal auch keinen wie einige unserer Paragraphen, Vorschriften etc. in Deutschland.
Und auch wenn der geschilderte Unfall von NEO mit 27, 34 oder 60 PS bei 38 km/h genauso passiert wäre und auch in keinem kausalen Zusammenhang mit ´ner Eintragung steht, ist es nun mal so, dass wenn bei einem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt, auch kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Hier ist allerdings ein Schutz für den Geschädigten eingebaut. Der bekommt den Schadenersatz von deiner Versicherung, die nimmt dich dann aber in Regress.
Gruß
Wepps
Dieses hat manchmal einen Sinn und manchmal auch keinen wie einige unserer Paragraphen, Vorschriften etc. in Deutschland.
Und auch wenn der geschilderte Unfall von NEO mit 27, 34 oder 60 PS bei 38 km/h genauso passiert wäre und auch in keinem kausalen Zusammenhang mit ´ner Eintragung steht, ist es nun mal so, dass wenn bei einem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt, auch kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Hier ist allerdings ein Schutz für den Geschädigten eingebaut. Der bekommt den Schadenersatz von deiner Versicherung, die nimmt dich dann aber in Regress.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling