Für Kurzzeitkennzeichen...brauchst du nicht unbedingt TÜV...wenn du keinen hast, darfst halt nur bis zur nächsten HU-Werkstatt fahren.
Und somit für diesen Zweck auch ausreichend... (sofern HU-Werkstatt im Zulassungsbezirk bzw. angrenzenden Zulassungsbezirk.
Nach bestandener HU, darfst dann auch weiter fahren
Und somit für diesen Zweck auch ausreichend... (sofern HU-Werkstatt im Zulassungsbezirk bzw. angrenzenden Zulassungsbezirk.
Nach bestandener HU, darfst dann auch weiter fahren

GPZ 500 D - Baujahr '99: 2014-2018
BMW R nineT - Baujahr '17: 2018 - heute
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