08.04.2016, 17:05
(08.04.2016, 16:11)DerFussel schrieb: Für Kurzzeitkennzeichen...brauchst du nicht unbedingt TÜV...wenn du keinen hast, darfst halt nur bis zur nächsten HU-Werkstatt fahren.
Und somit für diesen Zweck auch ausreichend... (sofern HU-Werkstatt im Zulassungsbezirk bzw. angrenzenden Zulassungsbezirk.
Ist das sicher, hast Du das schon gemacht?
Ich habe gehört/ gelesen, das man für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichen einen gültigen TÜV-Bericht vorlegen muss.
Gruß c-de-ville