26.04.2016, 06:27
Wenn ein Fahrzeug bereits auf dich zugelassen ist, kannst du das Kennzeichen Deutschlandweit mitnehmen, also auch ohne es vorzulegen.
Sobald aber ein Wechsel des Fahrzeughalters stattfindet UND sich der Zulassungsbezirk ändert, dann MUSST du das neue Kennzeichen
aus deinem Zulassungsbezirk nehmen.
Sollte der vorherige Besitzer aber aus dem selben Zulassungsbezirk kommen wie du, dann könntest du mit seinem Einverständnis,
das Kennzeichen übernehmen und im normalfall müssen diese nicht vorgelegt werden. (so handhaben wir das bei uns zumindest - liegt auch kein Grund vor, sich die zeigen zu lassen),
das heißt nur Papiere vorlegen und umschreiben lassen.
Sobald aber ein Wechsel des Fahrzeughalters stattfindet UND sich der Zulassungsbezirk ändert, dann MUSST du das neue Kennzeichen
aus deinem Zulassungsbezirk nehmen.
Sollte der vorherige Besitzer aber aus dem selben Zulassungsbezirk kommen wie du, dann könntest du mit seinem Einverständnis,
das Kennzeichen übernehmen und im normalfall müssen diese nicht vorgelegt werden. (so handhaben wir das bei uns zumindest - liegt auch kein Grund vor, sich die zeigen zu lassen),
das heißt nur Papiere vorlegen und umschreiben lassen.
GPZ 500 D - Baujahr '99: 2014-2018
BMW R nineT - Baujahr '17: 2018 - heute
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