Wenn der Verkäufer Privatperson ist, und die Gewährleistung nicht schriftlich im Kaufvertrag ausschließt - dann hat er wohl jetzt ein Problem...
Leider machte ich bei einem Autoverkauf vor einigen Jahren den selben Fehler...
Wichtig ist auch das Wort "Gewährleistung" im Vertrag - eine "Umschreibung" gilt nicht!
So long.
Leider machte ich bei einem Autoverkauf vor einigen Jahren den selben Fehler...
Wichtig ist auch das Wort "Gewährleistung" im Vertrag - eine "Umschreibung" gilt nicht!
So long.

