11.11.2016, 12:19
Ich gehe nicht davon aus, das das in den AGB´s verankert ist.
Das ist nur eine Marotte, die eingerissen ist, weil die meist jungen
Kassiererinnen und Kassierer Angst haben, wenn sie den Kopf/ das
Gesicht des gegenüber in Gänze nicht erkennen können. Deshalb hat
man einfach an die Tanksäulen oder die Eingangstüren diese Aufkleber
geklebt. Das ist das gleiche wie bei Bekleidungsgeschäften die Aufkleber
mit einem Eis oder einer Tüte Pommes, lediglich eine Bitte des Geschäftsinhabers.
Ich kenne übrigens einige Leute und das sind nicht nur Motorradfahrer, die
ohne Helm viel erschreckender aussehen. Aber beim Motorradfahrer
hat man ein klares Feindbild. Mit Basecap oder Hoody und Sonnenbrille
werden bestimmt mehr Gewalttaten begangen, als von Motorradfahrern,
die noch dazu vorher getankt haben. Auch hier kann man das Gesicht
nicht richtig erkennen. Wie sieht es denn mit einem Klapphelm aus,
ist der erlaubt oder verboten?
Gruß c-de-ville
Das ist nur eine Marotte, die eingerissen ist, weil die meist jungen
Kassiererinnen und Kassierer Angst haben, wenn sie den Kopf/ das
Gesicht des gegenüber in Gänze nicht erkennen können. Deshalb hat
man einfach an die Tanksäulen oder die Eingangstüren diese Aufkleber
geklebt. Das ist das gleiche wie bei Bekleidungsgeschäften die Aufkleber
mit einem Eis oder einer Tüte Pommes, lediglich eine Bitte des Geschäftsinhabers.
Ich kenne übrigens einige Leute und das sind nicht nur Motorradfahrer, die
ohne Helm viel erschreckender aussehen. Aber beim Motorradfahrer
hat man ein klares Feindbild. Mit Basecap oder Hoody und Sonnenbrille
werden bestimmt mehr Gewalttaten begangen, als von Motorradfahrern,
die noch dazu vorher getankt haben. Auch hier kann man das Gesicht
nicht richtig erkennen. Wie sieht es denn mit einem Klapphelm aus,
ist der erlaubt oder verboten?
Gruß c-de-ville