06.04.2007, 13:27
vorsicht damit. sowas hatte ich auch mal vor. das musst du eintragen lassen: entweder betreibst du einen zwei- oder einen einsitzer. je nach bedarf gibt es laut stvzo nicht...leider...
generell gilt wie bisher: wo kein kläger, da kein richter...
generell gilt wie bisher: wo kein kläger, da kein richter...
