16.12.2017, 15:14
Da es bei der Zulassungsstelle aufgefallen ist, hat mir die freundlich Sachbearbeiterin direkt einen Wisch mitgegeben mit dem Wortlaut:" ... Nachweiserbringung nicht rechtzeitig nachkommen, werde ich den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen untersagen und ggf. dessen zwangsweise Außerbetriebsetzung veranlassen."
