Dann hau ihm mal die StVZo §51a (5) um die Ohren :
Oder besser auch nicht, die Streifen sind ja Rot und nicht zusammenhängend
Zitat:Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig
Oder besser auch nicht, die Streifen sind ja Rot und nicht zusammenhängend

