Ich kenne jetzt den originalen Gesetzestext nicht:
aber beim ADAC steht es so,dass wenn man Beispielsweise den 120 Dunlop eingetragen hat der 120er Bridgestone /Conti /Metzler ohne Freigabe etc. gefahren werden darf.
Aber will man nun z.B. nen 130er fahren, muss dieser eingetragen werden, und die alte Unbedenklichkeitsbescheinigung dient lediglich noch um beim Prüfer guten Willen zu erzeugen.
An und für sich ist das eine gute Sache, der Entfall der lästigen Herstellerbindung ... gut so lange alles original ist.
Das ganze gilt dann eben erst für Reifen mit Produktionsdatum ab 2020, deswegen gibt es wohl im Moment noch so wenig Klagen darüber.
aber beim ADAC steht es so,dass wenn man Beispielsweise den 120 Dunlop eingetragen hat der 120er Bridgestone /Conti /Metzler ohne Freigabe etc. gefahren werden darf.
Aber will man nun z.B. nen 130er fahren, muss dieser eingetragen werden, und die alte Unbedenklichkeitsbescheinigung dient lediglich noch um beim Prüfer guten Willen zu erzeugen.
An und für sich ist das eine gute Sache, der Entfall der lästigen Herstellerbindung ... gut so lange alles original ist.
Das ganze gilt dann eben erst für Reifen mit Produktionsdatum ab 2020, deswegen gibt es wohl im Moment noch so wenig Klagen darüber.