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Drossel eintragung
#3
Ogrim\;p=\"33948 schrieb:Punkt eins is völliger Quatsch Wink Der Tüvtler muss da seine Hand für ins Feuer legen und den passenden Sachverstand dafür mitbringen und net die Werkstatt, also kannst du da ruhig die Drossel selbst ein oder ausbauen.
Punkt zwei: die Polizei ist berechtigt und verpflichtet Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz stillzulegen und gegebenenfalls einzuziehen. Zum Erlöschen des Versicherungsschutz können führen: Leistungsänderungen und Fahrwerksveränderungen. Anbauteile wie Auspuff ohne Eintrag oder E-Nummer führen, sofern sie die Leistung net verändert wird, lediglich zu einer Mängelkarte mit dem Bescheid, das Mopped in TüV-konformen Zustand erneut vorzuführen (also zurückbauen) oder aber alles eingetragen gelassen zu haben (geile Zeitform^^).

Das ist so nicht ganz richtig. Die meisten TÜV-Stellen verlangen die Vorlage einer Einbaubestätigung, wenn die Leistung gedrosselt wird.

Beim Entdrosseln braucht man das nicht, denn wenn man sich 60 eintragen läst und tatsächlich doch nur 34 oder 27 hat, ist man selbst schuld.
Vier Finger zum Gruß erhoben Smile
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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Nachrichten in diesem Thema
Drossel eintragung - von Insane785 - 16.04.2007, 15:14
[Kein Betreff] - von Ogrim - 17.04.2007, 01:21
[Kein Betreff] - von Martin (webmaster) - 17.04.2007, 18:14
[Kein Betreff] - von Ogrim - 17.04.2007, 18:22
[Kein Betreff] - von Miguel247 - 17.04.2007, 18:26
[Kein Betreff] - von Insane785 - 18.04.2007, 18:12
[Kein Betreff] - von Smally - 19.04.2007, 13:38
[Kein Betreff] - von Insane785 - 19.04.2007, 14:20
[Kein Betreff] - von Smally - 19.04.2007, 19:35

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