12.05.2022, 22:21
Also ich hab mir ebenfalls 2021 BT46F 100/90-16 & BT46R 130/90-16 montiert und diese eintragen lassen. War vorbildlicherweiß vorab bei der Prüfstelle um das abzuklären und da hat man mich beim GTÜ weggeschickt, das sie noch keinen Prüfer hatte der eine Einzelabnahme nach §19(2) StVZO machen darf. (War bis vor "kurzem" wohl nur beim TÜV möglich, jetzt auch bei den anderen, sofern sie geschulte Prüfer haben) War dan beim TÜV Süd und wo sich GTÜ und TÜV einig waren, einfache Anbauabnahme (§19(3)) reicht nicht. Anbauabnahme wäre es wenn die Reifenbreite sich nicht ändern würde sondern nur das Profil vom Fahrzeugschein abweicht. Im Falle das A-Modells ändert sich ja die hintere Reifenbreite von 120 auf 130 und das braucht dann den §19(2). Aber auch das war kein Problem, allerdings teurer. Beim TÜV habe ich für die Abnahme 73,90€ bezahlt, mit dem Hinweis das es heute nicht mehr reicht die Abnahme mitzuführen. Es muss in die Papiere, was bei der Zulassungsstelle nochmal 22,20€ für geänderte Papiere und Klebesiegel bedeutete. Bei Fragen immer her damit
