16.05.2023, 23:07
Meine Logik sagt:
Wenn eine Drossel verbaut ist und auch eingetragen ist, muss diese offenkundig entfernt werden und vom original ausgehend neu gedrosselt werden.
Zwei Drosselmethoden gleichzeitig wird nicht gestattet sein.
Ob ein TÜVer verlangen kann, dass der Umbau von einer Werkstatt vorgenommen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn eine Drossel verbaut ist und auch eingetragen ist, muss diese offenkundig entfernt werden und vom original ausgehend neu gedrosselt werden.
Zwei Drosselmethoden gleichzeitig wird nicht gestattet sein.
Ob ein TÜVer verlangen kann, dass der Umbau von einer Werkstatt vorgenommen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Transzendenz, Resilienz, Transparenz. Und "omm".