27.04.2007, 21:09
Ja, das blöde dabei ist nur, dass dein Berater das beschädigte Fahrzeug nicht begutachten darf. Das wird immer ein Sachverständiger aus dem eigenen Hause der Versicherung sein. Ist so vorgeschrieben, weil früher viel auf Wildschäden geschoben wurde.
Gruß
Wepps
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling