05.06.2007, 16:01
hallo,
hast du eine rechtsschutzversicherung? ansonsten würde ich da nichts machen, da du nur kosten produzierst.
nehmen wir mal an, ihr schaden beläuft sich auf 2000 € (eventueller restwert pkw). dein schaden liegt bei deinem schrauber bei 1000 €. also bei einem kostenvoranschlag, den du irgendwo machen lässt wohl eher darüber. daraus ergibt sich ein streitwert von über 3000 €. nehmen wir mal an, er bleibt unter 3500, so ergibt sich eine gerichtsgebühr von 297 €.
sollte die gute sich aus angst vor dem gerichtstermin einen anwalt nehmen, so kostet dieser auch nochmal geld. beim oben genannten streitwert ergeben sich diesbezüglich kosten i.h.v. ca 350 €.
diese kosten trägt die unterlegene partei. in deinem fall wäre dies sicherlich anteilig, da ein gericht in den seltensten fällen einer partei 100 % verursachungsbeitrag auferlegt (hab ich zumindest noch nie erlebt).
wichtig für dich ist allerdings, dass du hier aus einer grundstückeinfahrt auf die vorfahrtstraße einbiegen wolltest, wodurch für dich ein besonderes maß an sorgfaltspflicht anfällt. alle für dich günstigen tatsachen müsstest du beweisen, d.h. ob sie zu schnell war oder nicht, ob sie gebremst hat oder nicht, etc. musst du beweisen.
dazu könntest du ein sachverständigengutachten beantragen. kosten weit über 1000 € und die kosten werden ebenfalls anteilig angerechnet. ohne solch ein gutachten kannst du dich allenfalls auf ihr schuhwerk berufen, da du alles weitere nicht beweisen kannst.
daraus kann sich, meines erachtens, höchstens eine quote von 25 zu 75 % ergeben.
ob sich das für dich lohnt kannst du jetzt selber ausrechnen.
gruß dauergast
hast du eine rechtsschutzversicherung? ansonsten würde ich da nichts machen, da du nur kosten produzierst.
nehmen wir mal an, ihr schaden beläuft sich auf 2000 € (eventueller restwert pkw). dein schaden liegt bei deinem schrauber bei 1000 €. also bei einem kostenvoranschlag, den du irgendwo machen lässt wohl eher darüber. daraus ergibt sich ein streitwert von über 3000 €. nehmen wir mal an, er bleibt unter 3500, so ergibt sich eine gerichtsgebühr von 297 €.
sollte die gute sich aus angst vor dem gerichtstermin einen anwalt nehmen, so kostet dieser auch nochmal geld. beim oben genannten streitwert ergeben sich diesbezüglich kosten i.h.v. ca 350 €.
diese kosten trägt die unterlegene partei. in deinem fall wäre dies sicherlich anteilig, da ein gericht in den seltensten fällen einer partei 100 % verursachungsbeitrag auferlegt (hab ich zumindest noch nie erlebt).
wichtig für dich ist allerdings, dass du hier aus einer grundstückeinfahrt auf die vorfahrtstraße einbiegen wolltest, wodurch für dich ein besonderes maß an sorgfaltspflicht anfällt. alle für dich günstigen tatsachen müsstest du beweisen, d.h. ob sie zu schnell war oder nicht, ob sie gebremst hat oder nicht, etc. musst du beweisen.
dazu könntest du ein sachverständigengutachten beantragen. kosten weit über 1000 € und die kosten werden ebenfalls anteilig angerechnet. ohne solch ein gutachten kannst du dich allenfalls auf ihr schuhwerk berufen, da du alles weitere nicht beweisen kannst.
daraus kann sich, meines erachtens, höchstens eine quote von 25 zu 75 % ergeben.
ob sich das für dich lohnt kannst du jetzt selber ausrechnen.
gruß dauergast