03.08.2007, 17:47
***DON***\;p=\"43964 schrieb:Moinsen.
Soll ich dem verkäufer gleich mit nem anwalt drohen, wenn er sich quer stellt???
Ich will die gute eigentlich gar nicht hergeben. sie fährt sich so toll
Nun, wenn er sich quer stellt würde ich ihm auf jeden Fall mit dem Anwalt drohen - du hast sicher bei deinem Automobilclub (in Österreich Ãamtc oder ARBÃ) auch nen Rechtsschutz mit drinnen - sprich für deine jährliche Gebühr vertreten die dich auch in dieser Sache. Außerdem stellen die gleich die Mängel fest.
Ist eigentlich "arglistige Täuschung" des Verkäufers da er jeden Unfall angeben muß und diesen verschwiegen hat.
Natürlich versteh ich daß du deine GPZ nicht gleich wieder hergeben willst, aber möchtest du wirklich mit einem Motorrad weiterfahren dessen Rahmen schief ist und nur noch von einer maroden Schweißnaht zusammengehalten wird - welche zb. bei Tempo 100 auf der Freilandstraße aufgehen kann?
Ich bin sicher du triffst die richtige Entscheidung
![Rolleyes Rolleyes](https://gpz.info/images/smilies/icon/rolleyes.gif)