14.08.2007, 12:02
Ogrim\;p=\"44949 schrieb:Wie gut, dass es die Haftpflichversicherung gibt...Scheiß Prozente...
Hi, da hast du ja auch richtig Glück gehabt. Wenn das ´ne Werkstatt repariert hat, dann muss das seine Betriebshaftpflicht-Versicherung bezahlen. Somit hättest du dann auch zum 01. Jan. keine Hochstufung in deiner KFZ-Haftpflicht.
Wenn´s kein Schrauber einer angemeldeten Werkstatt war, dann musst du es deiner Versicherung melden.
Was du mit ihm machst, bleibt dir überlassen.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling