19.09.2007, 13:14
Der Rücktransport zum Wohnort gilt auch bei der PLUS-Mitgliedschaft nicht immer, er ist von 4 Bedingungen abhängig (a-d).
Zitat:
"Nach Paragraf 30 der Versicherungsbedingungen fuer die ADACPlusMitgliedschaft wird das geschuetzte Fahrzeug durch einen ADAC-Vertragspartner zum Wohnsitz des Mitglieds zuruecktransportiert, wenn es aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit ist und
a) der Schaden durch eine Werkstaette festgestellt wurde;
b) kein Totalschaden nach Paragraf 1 Nr. 2 vorliegt;
c) bei einem Schaden in Deutschland das geschuetzte Fahr-
zeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahr-
bereit gemacht werden kann;
d) bei einem Schaden im Ausland das geschuetzte Fahrzeug
so schwer beschaedigt wurde, dass eine Instandsetzung im
Umkreis von 50 km vom Schadensort innerhalb von 3 Werk-
nicht durchfuehrbar ist und ein Ersatzteilversand nach
Paragraf 32 nicht ausreicht.
Gemaess Paragraf 1 Nr. 2 liegt ein Totalschaden vor, wenn die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in Deutschland am Tage des Schadens uebersteigen. Der Wiederbeschaffungswert wird vor Leistungserbringung von uns nach in Deutschland allgemein anerkannten Kfz-Bewertungssystemen festgestellt".
D.h. bei einem Unfall, Motorschaden oder Lima-Schade bei einer A wird es schon ganz schön eng mit dem wirtschaftlichen Totalschaden je nach Fahrzeugalter.
Trotzdem sind die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt bis 200 € gedeckt und dann ist es immer möglich die Kleine mit einem Hänger aus der Bekanntschaft dort wieder abzuholen.
Gruß
Wepps
Zitat:
"Nach Paragraf 30 der Versicherungsbedingungen fuer die ADACPlusMitgliedschaft wird das geschuetzte Fahrzeug durch einen ADAC-Vertragspartner zum Wohnsitz des Mitglieds zuruecktransportiert, wenn es aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit ist und
a) der Schaden durch eine Werkstaette festgestellt wurde;
b) kein Totalschaden nach Paragraf 1 Nr. 2 vorliegt;
c) bei einem Schaden in Deutschland das geschuetzte Fahr-
zeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahr-
bereit gemacht werden kann;
d) bei einem Schaden im Ausland das geschuetzte Fahrzeug
so schwer beschaedigt wurde, dass eine Instandsetzung im
Umkreis von 50 km vom Schadensort innerhalb von 3 Werk-
nicht durchfuehrbar ist und ein Ersatzteilversand nach
Paragraf 32 nicht ausreicht.
Gemaess Paragraf 1 Nr. 2 liegt ein Totalschaden vor, wenn die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in Deutschland am Tage des Schadens uebersteigen. Der Wiederbeschaffungswert wird vor Leistungserbringung von uns nach in Deutschland allgemein anerkannten Kfz-Bewertungssystemen festgestellt".
D.h. bei einem Unfall, Motorschaden oder Lima-Schade bei einer A wird es schon ganz schön eng mit dem wirtschaftlichen Totalschaden je nach Fahrzeugalter.
Trotzdem sind die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt bis 200 € gedeckt und dann ist es immer möglich die Kleine mit einem Hänger aus der Bekanntschaft dort wieder abzuholen.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling