09.03.2006, 20:27
zum Entdrosseln reicht in der Regel aus, wenn
- entweder der entsprechende Schrieb vorgelegt wird
- oder die offene Leistung schon einmal im Fahrzeugbrief eingetragen war.
Nur beim Drosseln gibts hin und wieder Probleme, da eine Einbaubestätigung der Drosselung verlangt wird.
- entweder der entsprechende Schrieb vorgelegt wird
- oder die offene Leistung schon einmal im Fahrzeugbrief eingetragen war.
Nur beim Drosseln gibts hin und wieder Probleme, da eine Einbaubestätigung der Drosselung verlangt wird.
Gruss Martin
EX500-E9 "ZX-5R"
, 2002, 106.000 km, "grundiert"
EX500-E9 "ZX-5R"

