27.10.2007, 00:27
Fle><\;p=\"51775 schrieb:Im Gegensatz zu wepps glaube ich schon, dass das erlaubt ist. Du bist ja in der Leistung durch die Probezeit beschränkt. Die Leistung ändert sich aber nicht, wenn du andere Kettensätze verbaust.
(So seh ich das halt, möchte aber darauf hinweisen, dass ich durch österr. Recht eventuell einen anderen Blickwinkel auf die Sache habe)
Mahlzeit...
soweit ich es verstanden habe geht es dem TÜV vorwiegend um die geänderte Drehzahl beim Ãndern der Übersetzung! Dadurch verändern sich die Abgaswerte und die Geräuschentwicklung! Deshalb muss eine geänderte Übersetzung auch vom TÜV abgenommen werden, sonst erlischt (wie bei so vielen Veränderungen) die Betriebserlaubnis, was besonders in der Probezeit ein wenig Problematisch ist!

Hier noch 2 Links dazu:
Kette: Ãndern der Übersetzung
Übersetzung ändern
Gruß
Dark
EX500D, BJ '95, obsidian schwarz metallic, jede Menge Veränderungen
(1. Motor)
[Bild: https://gpz.info/uploads/Tacho-Signatur.png]
(1. Motor)
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