06.11.2007, 00:00
Also ist das mit den EG-Richtlinien ähnlich wie bei der Länge oder vorhanden sein des Spritzschutz?
Ab 01/1999 gilt EU-Zulassung.
Dann dürfte meine nur ein Bremslicht haben wie es hier auch beschrieben ist.
"An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen" nach § 53 StVZO
Gruß
Wepps
Ab 01/1999 gilt EU-Zulassung.
Dann dürfte meine nur ein Bremslicht haben wie es hier auch beschrieben ist.
"An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen" nach § 53 StVZO
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling