08.11.2007, 19:40
Juls\;p=\"52901 schrieb:Darf das die Gemeindeverwaltung überhaupt?? :hae:
Ja leider, denn die messen in der kleinsten vorwerfbaren Geschwindigkeit, die es laut Bußgeldkatalog gibt. In der Verordnung über Zuständigkeiten (ZustVO) sind solche Sachen geregelt. Da steht u.a. dass die Landkreise, Komunen, kreisfreien Städte u.a. die Verkehrsüberwachung durchführen dürfen.
Eigentlich werden alle stationären Blitzanlagen von den oben genannten betreut und auch die Fahrzeuge mit dem kurzen, sehr intensiven roten Licht. Bei uns haben sie jetzt noch kleine Infrarotmessgeräte mit untergebauter Videokamera. Die siehst Du fast gar nicht mehr.
Die Polizei, zumindest in Niedersachsen, misst hauptsächlich mit Videowagen, Laserpistolen und ab und zu auch mit mobilen Anlagen.
Schaut auch mal
hier rein,
einfach eine interessante Seite mit vielen Tipps und Tricks hinsichtlich Geschwindigkeitsmessungen...
Grüße, Sascha