20.11.2007, 00:26
gpz-norden\;p=\"53651 schrieb:Moinsen,
dazu mal folgendes:
Wer sich im Straßenverkehr etwas hat zuschulden kommen lassen, kann dafür Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister kassieren.Die Punkte werden - sofern sie aus Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr resultieren - nach zwei Jahren gelöscht.
Punkte aus Straftaten werden je nach Schwere des Deliktes erst nach fünf Jahren beziehungsweise sogar zehn Jahren gelöscht. Straftaten sind beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung oder Unterlassene Hilfeleistung.
Ist das Punktekonto auf 18 oder mehr Zähler angewachsen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Was viele nicht wissen: Neueinträge blockieren die Tilgung. Das bedeutet, dass die Tilgungsfrist für alle Punkte von vorne beginnt, wenn auch nur ein einziges Pünktchen neu dazu kommt.
Wer also alle zwei Jahre neue Punkte kassiert, dessen Punktekonto wird niemals kleiner. Da das Strafmaß bis zu sieben Punkte reicht, kann die 18-Punkt-Grenze zum Führerscheinentzug schnell erreicht sein.
Siehe auch hier mal nach
Dann müsstest Du Dir in der Vergangenheit allerdings mal ein dickes Ding eingefangen haben.... Ob das allerdings ausreichen würde, das Bußgeld so wie bei Dir zu erhöhen, wage ich ernsthaft zu bezweifeln... Widerspruch würde ich auf alle Fälle einlegen... :x :x, die haben sich bestimmt "nur versehen" :motz:
Grüße und viel Glück, Sascha
naja es ist aber meiner meinung anch so, dass man einen erhaltenen Punkt maximal 5 jahre mit sich rumschleppen muss...das heißt wenn er nach 2 jahren verfallen müsste man aber neue Punkte dazu bekommen aht würden die ersten Punkte nach zwei Jahren verfallen, wenn jetz noch einmal Punkte hinzukommen, verlängert sich die Dauer wieder auf 2 Jahre, allerdings behält man die ertsen Punkte maximal 5 Jahre, sofern es keine extremer Eingriff in die StVO ist...
grüße an alle die schon Punkte aufm Kontoi haben ...
