20.11.2007, 13:03
Moinsen,
Punkte aus Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im allgemeinen nach 2 Jahren aus dem KBA gelöscht, so denn keine erneuten dazukommen. Wenn neue Punkte hinzukommen, addieren sich die erreichten mit den neuen Punkten und es beginnt eine neue Löschfrist von 2 Jahren für die gesamten Punkte zu laufen... Das ist ja genau das Problem an der Sache, Deine Punkte werden sich ständig addieren, wenn Du innerhalb der Zwei-Jahres-Frist immer wieder Pünktchen sammelst...
5 oder mehr Punkte erzielt man nur aus Straftaten im Verkehrsbereich (Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit, etc...), Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit max 4 Punkten berechnet...
Hier ein Auszug:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
= 7 Punkte
Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel
=7 Punkte
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Verhalten (7 Todsünden):
Vorfahrtmissachtung,
Fehlverhalten beim Überholen,
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen,
zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots,
Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren,
Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden,
Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge
=7 Punkte
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
=6 Punkte
Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger
=6 Punkte
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen
=5 Punkte
Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten
=5 Punkte
[Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/boese/40.gif]
Sascha
Punkte aus Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im allgemeinen nach 2 Jahren aus dem KBA gelöscht, so denn keine erneuten dazukommen. Wenn neue Punkte hinzukommen, addieren sich die erreichten mit den neuen Punkten und es beginnt eine neue Löschfrist von 2 Jahren für die gesamten Punkte zu laufen... Das ist ja genau das Problem an der Sache, Deine Punkte werden sich ständig addieren, wenn Du innerhalb der Zwei-Jahres-Frist immer wieder Pünktchen sammelst...
5 oder mehr Punkte erzielt man nur aus Straftaten im Verkehrsbereich (Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit, etc...), Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit max 4 Punkten berechnet...
Hier ein Auszug:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
= 7 Punkte
Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel
=7 Punkte
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Verhalten (7 Todsünden):
Vorfahrtmissachtung,
Fehlverhalten beim Überholen,
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen,
zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots,
Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren,
Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden,
Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge
=7 Punkte
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
=6 Punkte
Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger
=6 Punkte
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen
=5 Punkte
Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten
=5 Punkte
[Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/boese/40.gif]
Sascha


