05.12.2007, 20:29
gpz-norden\;p=\"55047 schrieb:Fighter\;p=\"55033 schrieb:Aber nur die Kombination von normalen Birnen und LED Birnen, oder?
Wie gesagt, bisher ist mir nur bekannt, dass solche LED- Glühlampen mit einem Sockel, der der normalen Glühlampe entspricht, nicht im Bereich der StVO / StVZO zugelassen. Also somit die Kombination "normaler" Leuchtkörper (z.B. Dein Rücklicht) mit LED Leuchten zum Einsetzen. Damit erlischt die BE Deines Moppeds garantiert...
O- Text Hella:
Glühlampe gegen LED - Betriebserlaubnis ade
Hella warnt vor Einsatz von LED-Lichtmodulen in Nkw-Schlussleuchten, die ausschließlich für Glühlampen zugelassen sind - Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlöschen....
Siehe auch *Klick mich mal an*
Ich denke, somit ist alles geklärt, wenn es um den Einsatz von LED- Glühlampen geht. Komplette LED Leuchteinheiten, die zugelassen sind, sind natürlich kein Problem....
[Bild: http://www.addis-welt.de/smilie/smilie/boese/rulez.gif]
Grüße, Sascha
Aber eine GPZ ist doch kein Nutzkraftfahrzeug
![Rolleyes Rolleyes](https://gpz.info/images/smilies/icon/rolleyes.gif)
Wenn da nur steht "NKW Schlussleuchten" ist das komsch .....
Also im Ernst, warum schreiben die extra "NKW Schlussleuchten". Sollte das bei PKW- oder Leichtkraftrad-Schlussleuchten anders sein? *grübel*
Wir haben doch aber auch nicht nur solche kleinen Birnchen hinten drin, oder? Muss ich glatt mal gucken
![Confused Confused](https://gpz.info/images/smilies/icon/confused.gif)