18.12.2007, 21:34
hallo
...das würde ja bedeuten, dass bei LED-Blinker mit E-Kennzeichnung auch die Betriebserlaubnis flöten, geht wenn ich keine ABE vorweisen kann.
ohle
...das würde ja bedeuten, dass bei LED-Blinker mit E-Kennzeichnung auch die Betriebserlaubnis flöten, geht wenn ich keine ABE vorweisen kann.
ohle