05.01.2008, 11:06
Hi, sicher ist eine Ãnderung des Übersetzungsverhältnisses nicht ohne Eintragung erlaubt. Eine Ãnderung des Übersetzungsverhältnisses ist Eintragungspflichtig. Denn dadurch kann sich die Höchstgeschwindigkeit ändern. Unabhängig davon ändert sich auf alle Fälle die für die Fahrgeräuschmessung relevante Drehzahl, was dazu führen kann, dass das zulässige Fahrgeräusch überschritten wird.
Damit die Genehmigung für das Abgasverhalten des Fahrzeugtyps nicht erlischt, darf sich das Übersetzungsverhältnis um höchstens acht Prozent verändern.
Gruß
Wepps
Damit die Genehmigung für das Abgasverhalten des Fahrzeugtyps nicht erlischt, darf sich das Übersetzungsverhältnis um höchstens acht Prozent verändern.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling