28.03.2006, 16:53
Björn schrieb:Haaaalt
E-Zulassung bezieht ishc auf die Schlüsselnummern im Schein
Das besagt, ob die Maschine schon nach geltenem EU_recht zugelassen wurde...
Wo genau das wie steht, kann ich dir aber aus dem Stehgreif auch nicht sagen...
Stimmt. E-Zulassung und E-Prüfzeichen sind natürlich zwei Paar Stiefel!
Ich glaub, dass meine A-Modell-GPZ, Bj. 1992, noch keine E-Zulassung hat.
Aber heißt das wirklich "E-Zulassung"? Ich glaub, EU-Zulassung wäre treffender (dann gäb's auch keine Verwechslung mit dem "E-Prüfzeichen" mehr).
![Rolleyes Rolleyes](https://gpz.info/images/smilies/icon/rolleyes.gif)