22.01.2008, 23:02
Pitter_Wuppertal\;p=\"59757 schrieb:Soweit ich weiss hat man auch das recht einen Gutachter eigenen Vertrauens zu beauftragen der nicht von den Interessen der Versicherungsgesellschaft abhängig ist.
Gruss Pitter
Ist bei Kaskoschäden leider nicht so. Da müsste man schon ein "Gegengutachten" erstellen lassen.
Bei Haftpflichtschäden als Geschädigter hast du freie Wahl.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling

