09.02.2008, 19:01
joerch\;p=\"62098 schrieb:Das der TÜV abgelaufen ist ist eigentlich nicht wichtig, es kommt eher darauf an ob noch das Amtssiegel vorhanden ist (zugelassen und versichert).Wenn die Versicherung nicht bezahlt wurde und es hat sich noch keiner um die Kiste gekümmert, bleibt auch das "Amtssiegel" drauf. Die Plakette kommt erst ab, wenn die Streckenposten rauskriegen, dass die Mühle nicht mehr versichert ist.
@saxonfahrer: Mach das so, wie norden es geschrieben hat. Is die legalste Art. Sollte aufgrund der von dir gemachten Fundanzeige der Halter ausfindig gemacht werden, könntest du dich mit dem ja auch noch vielleicht über einen Kauf zum Schnäppchenpreis einigen, weil ich glaube kaum, dass der halter vor hat, die Kiste in dem Zustand jemandem anzudrehen. Musst halt bissl Verhandlungsgeschick zeigen.
Kannst ja beim aufgeben der Fundanzeige mal ganz doof nachfragen, ob man dir den Halter mitteilt, weil du die Mühle haben (kaufen) willst. Oder du rufst mit dem Kennzeichen oder der FIN bei der Zulassungsstelle an, manchmal haben die nen guten Tag und geben ne Info mehr raus.

